Jeder Reiseveranstalter im Rechtsraum der Europäischen Union ist verpflichtet, Kundengelder für den Fall der eigenen Zahlungsunfähigkeit abzusichern. Wir sind seit der Gründung des Unternehmens durchgehend bei dem deutschen Kundengeldabsicherer R+V Versicherung in Wiesbaden versichert.
Dies ist eine Informationsseite im Rahmen unserer rechtlichen Hinweise. Die gesetzliche Grundlage im deutschen Recht findet sich im §651k BGB (bis 30.06.2018) bzw. §651r BGB (ab 01.07.2018).Bitte informieren Sie sich bereits im Vorfeld der Buchung über unsere Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen, die Grundlage aller Verträge zwischen uns und unseren Kunden sind, sowie unsere vorvertraglichen Informationen.